Auf dem Weg nach draußen!

12.05.2020 17:29
von Marianne Stenglein

Ab 11.05.2020 gibt es nunmehr auch Lockerungen im Kanusport am Augsburger Eiskanal.

Zu beachten: „Es wird nunmehr auch umgebaut und die Uferbefestigungen werden aufgerissen an der Olympiastrecke, wie der Kanu-Betrieb nach dem Einrichten der Großbaustelle ablaufen wird ist noch mit der Stadt abzustimmen. Hierüber wird die KSA  Vorstandschaft informieren, sobald die noch offenen Fragen geklärt sind. Aktuelle Fotos vom Beginn der Bauarbeiten siehe unten.

Regeln zur Wiederaufnahme des Kanusportbetriebs im Olympiapark am Eiskanal

Die neusten Lockerungen der Bayerischen Staatsregierung in der Corona-Pandemie erlauben der Stadt Augsburg wieder die Sportanlagen für den Breiten- und Freizeitsport ab dem 11.05.20 zu öffnen und das Training im kontaktlosen Sport auch in kleinen Gruppen zu erlauben. Der Trainingsgruppe dürfen maximal 5 Sportler / Sportlerinnen angehören, wenn dabei die Hygienevorschriften der Bayerischen Regierung eingehalten werden. Die wichtigste Verhaltensregel ist, dass immer ein Mindestabstand von 1,5 Meter gewährleistet wird.

Das Sport- und Bäderamt der Stadt Augsburg sieht eine vorsichtige und behutsame Lösung zum Wiedereinstieg in den Trainingsbetrieb darin, dass es für die jeweiligen Nutzer „Zeitfenster“ geben wird.

Die Einteilung zur Nutzung der Strecken ist wie folgt:

Montag – Samstag:

08:00 – 11:00 Uhr Bundes- und Landeskader
11:00 – 14:00 Uhr Freizeit- und Breitensport (Vereinssport)
14:00 – 17:00 Uhr Bundes- und Landeskader
17:00 – 20:00 Uhr Freizeit- und Breitensport (Vereinssport)

Sonntag: 08:00 – 20:00 Uhr Freizeit- und Breitensport (Vereinssport)

Wir bitten Euch, die Zeitfenster zum Training entsprechend einzuteilen, evtl. untereinander abzustimmen und an die Mitglieder zu kommunizieren, damit für alle Beteiligten ein sicheres Training unter Einhaltung des Sicherheitsabstandes möglich ist!

Wir verweisen auf die vom Deutschen Kanu-Verband erstellten „Übergangsregeln zur Wiederaufnahme des öffentlichen Sportbetriebs in den Vereinen im Kanusport“ sowie auf die Vorgaben der Bayerischen Staatsregierung in der Corona-Pandemie.

Die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln obliegt den Nutzern. SpBA Augsburg.

Die Vorstandschaft der Kanu Schwaben spezifizierte die Übergangsregelungen für den ab 11.05.2020 möglichen Trainingsbetrieb der Kanu Schwaben am Eiskanal.

Wesentliche Eckpunkte der Aufnahme des Trainingsbetriebs sind:

  1. Konsequentes Einhalten der Abstandsregelung, um Ansteckung und Erkrankung zu vermeiden!
  2. Anzahl der Kontaktpersonen zu reduzieren um im schlimmsten Fall eine Nachverfolgung der Kontakte schnell und sicher durchführen zu können.
  3. Eine komplette (behördliche) Sperrung und Quarantäne des Vereinsgelände / Mitglieder zu vermeiden!

Um einen sicheren Trainingsbetrieb zu gewährleisten und Vereinskameraden vor Ansteckung zu schützen sind obengenannte Vorschriften einzuhalten, entsprechend dem Konzept des DKV insbesondere:

  • Sportlerinnen und Sportler, sowie Betreuungspersonal dürfen bei jeglichen Krankheitssymptomen nicht am Training und an Ausfahrten teilnehmen.
  • Trainingsgruppen, sowie Teilnehmer an Ausfahrten auf max. 5 Personen aufteilen und diese Gruppen nicht vermischen! Nicht heute Gruppe A und morgen Gruppe B!
  • Dies gilt auch für Breitensport, wenn in Gruppen trainiert wird.
  • Generell sind keine rotierenden oder wechselnden Kleingruppen zugelassen, d.h. Trainingsgruppen und –Fahrten sind immer mit den gleichen Personen zu besetzen um im Falle der Infektion Kontakte nachvollziehen zu können. Ein „Gruppenhopping“, mit wechselnden Trainingspartnern ist unbedingt zu vermeiden!
  • Trainingsgruppen und Teilnehmer an Ausfahrten sind namentlich zu dokumentieren.
  • „Einzelpaddler“ sind eigenverantwortlich und haben stets den Mindestabstand einzuhalten. Dies ist insbesondere bei gleichzeitigem Training von Trainingsgruppen und beim Ein- und Aussteigen zu beachten.
  •  Fahrten in Mannschaftsbooten (z.B. Raft) sind zu unterlassen, da die Einhaltung der Abstandsregel hier nicht erreichbar ist.
  • Fahrgemeinschaften zum Training sind zu vermeiden, bei Mitnahme von haushaltsfremden Personen müssen alle Personen im Fahrzeug Mund-Nasenschutz tragen (MNS)
  • Trainer, die mehrere Gruppen betreuen, müssen besondere Vorsicht walten lassen:
    1. Begrüßung der Gruppe, Einweisung, aktuelle Regeln erklären.
      Der Trainer soll hierbei Mund-Nasenschutz tragen!
    2. Auf Krankheits-Symptome  achten, bei Verdacht betreffende Personen isolieren / nach Hause   schicken
    3. Die Termine der Gruppen so aufteilen, dass sich die Gruppen NICHT auf dem Vereinsgelände (Umziehen!) begegnen
  • Keine Besucher / Zuschauer mitbringen.
  • Die Teilnehmer müssen eine Einschränkung des Datenschutzes hinnehmen, damit im Krankheitsfall / Infektion unverzüglich ALLE weiteren Teilnehmer / Gruppenmitglieder informiert werden können. Nach Rücksprache mit Arzt / Gesundheitsamt zählen bei akutem Verdacht alle als „Kontaktpersonen der Kategorie I“ und haben sich unverzüglich in häusliche Selbstquarantäne zu begeben, bis ein negatives Testergebnis des Erkrankten vorliegt!
  • Umkleiden, Duschen, Gemeinschaftsräume bleiben vorerst gesperrt.
    Eine Freigabe der Sanitär- Gemeinschaftsräume erfolgt erst nach behördlicher Weisung und einem kontrollierten und dokumentierten Hygienekonzept. Weitere Erklärungen hierzu erfolgen noch.

Vorstand und alle verantwortlichen Personen sind verpflichtet auf die Einhaltung zu achten.

Auch im Falle der aktuellen Corona-Situation bitte Nicht vergessen:

  • Bergung, Rettung und erste Hilfe gehen vor Infektionsschutz!
  • Im Notfall NICHT über diese zusätzlichen Hygieneregeln nachdenken, sondern nur die bei der ersten Hilfe gelernten Regeln einhalten (… Blutkontakt vermeiden-Gummihandschuhe anziehen…)

Marianne Stenglein, KSA Referentin für Presse, 11.05.2020

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